Haftungsausschluss & AGB’s

Haftungsausschluss & AGB’s

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm oder seinem Fahrzeug verursachten Schäden, soweit ein Ausschluss der Haftung im Folgenden nicht vereinbart ist.
Für Personenschäden oder Schäden an mitgeführten Sachgütern, die durch Dritte verursacht werden, haftet team-biker (im folgenden: Veranstalter) nicht.
Für durch den Veranstalter und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für alle an der Organisation der Veranstaltung beteiligten Personen.

Ausgenommen hiervon sind Schäden des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Teilnehmer selbst haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen sowohl Sach- als auch Personenschäden. Dies gilt sowohl für den Teilnehmer, als auch für Begleitpersonen.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke oder der dazugehörigen Einrichtungen. Bei Genuss von Alkohol oder starken Medikamenten gilt für diesen Tag Fahrverbot.
Den Anweisungen des Veranstalterpersonals sowie dem Personal des Streckenbetreibers ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Der Teilnehmer selbst haftet für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Personen entstehen, die das Fahrzeug des Teilnehmers benutzen und selbst keine Anmeldung unterzeichnet vorgelegt haben. Darüber hinaus wird der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen und hat den Teilnehmerbetrag für den nicht angemeldeten Fahrer in voller Höhe zu entrichten.

Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet.
Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er von der Veranstaltung ohne Nenngelderstattung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter.
Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder an den Anlagen der Rennstrecke (Verschraubungen oder Dübel in der Teerfläche oder Wänden des Fahrerlagers, Burn-out u. ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
Wenn ein Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder verkehrswidrig verhält, kann er mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird dann nicht zurückerstattet.
Dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche, als auch für deliktische Ansprüche. Bestehende stillschweigende Haftungsausschlüsse (BGH-Rechtsprechung) bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

Anmeldung & Buchung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt durch Abgabe der Buchung an team-biker. Die Buchung ist verbindlich und berechtigt auch bei noch nicht gezahlter Teilnahmegebühr nicht zur kostenfreien Absage eines Termins. Die Teilnahmegebühr ist 14 Tage nach der Buchung fällig. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme entsteht erst nach Eingang der Teilnahmegebühr und schriftlicher Bestätigung der Buchung von Seiten des Veranstalters (diese kommt automatisch mit der Buchung). Kann der Anmelder das Training nicht wahrnehmen, kann er eine Ersatzperson stellen. Eine Stornierung ist nicht möglich. 

 

team-biker empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung: http://www.sportvers.de/ruecktrittsversicherung/informationen.html

team-biker verdient daran nichts und bekommt auch keinerlei Information darüber, ob eine Versicherung abgeschlossen wurde oder nicht. Die Versicherung sportvers.de hat team-biker die Verlinkung offiziell bestätigt.


Im Falle einer Absage oder eines Abbruches der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt die Teilnahmegebühr. Wird ein Ausweichtermin angeboten, verfällt die Teilnahmegebühr bei Nichtteilnahme. Es erfolgt keine Erstattung aufgrund von „Schlecht-Wetter“ (z. B. Schnee/Eis), dies kann der Veranstalter nicht beeinflussen. Muss eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (dazu zählt auch Corona und alle zugehörigen Restriktionen und Auflagen) oder anderen nicht vom Veranstalter verschuldeten Gründen abgesagt werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung. Kurzfristigere Absagen oder Änderungen sind zulässig, wenn begründete Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind. Ebenso wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt. 

 
Technische Bestimmungen
Vor Beginn der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer dafür zu sorgen, dass sich das von ihm betriebene Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet.
Der Abnutzungsgrad der Reifen und Bremsen muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.
Auf den von uns gewählten Strecken gibt es eine Phonbegrenzung, die kontrolliert wird. Diese sind wie folgt:
Heidbergring:     max. 93 dB/A
Spreewaldring/GroßDölln: Hier gelten gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutzbestimmungen. Schallleistungen über 90dB (A) sind nicht zugelassen. Gemessen wird in 15 m Abstand zur Fahrlinie. Somit sind alle Auspuffanlagen, die nicht StVZO-konform sind, nicht zum Fahren auf dem Spreewaldring zugelassen.
Die Regelung gilt für alle Teilnehmer ohne Ausnahme. Teilnehmer, die diese Bestimmungen nicht einhalten, sind nicht fahrberechtigt.
Eine Nenngelderstattung nach Ausschluss wegen Überschreitung dieser Lärmgrenzen ist ausgeschlossen.
 
Bekleidung
Komplette Schutzbekleidung: Lederkombi oder hochwertige protektierte Textilbekleidung (keine Lederjeans ohne Knie-/Hüftprotektoren!), unbeschädigter Integralhelm (KEIN Jethelm - wir können dich damit nicht fahren lassen!), Motorradstiefel mit Knöchelschutz (keine Schnürstiefel), Motorradhandschuhe und Rückenprotektor sind bei unseren Kurventrainings auf dem Heidbergring und dem Spreewaldring vorgeschrieben. Im Sturzfall beschädigte Bekleidung sollte ausgetauscht werden, der Helm ist dann in jedem Fall auszutauschen. Sollte die Schutzkleidung diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes besteht in diesem Falle nicht.

Durchführung & Ablauf
Der ausgegebene Ablaufplan ist vorläufig. Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltung kurzfristig zu ändern. Eine Nenngelderstattung aus diesem Grunde erfolgt nicht. Gleiches gilt, soweit die Fahrzeit sich aufgrund von Umständen verkürzt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.
Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Anmeldung (und am Spreewaldring zusätzlich bei der Kradabnahme!) vorstellig werden sowie an der Fahrerbesprechung teilnehmen. Die Öffnungszeiten der technischen Abnahme sowie die Zeiten der Fahrerbesprechung sind zu beachten!
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, deren Fahrzeug nicht den vorgegebenen Standards entspricht. Eine Nenngelderstattung erfolgt in diesem Fall nicht. (Gleiches gilt für den Fall, dass das Fahrzeug am Spreewaldring nicht zur Abnahme vorgeführt wird.)
Teilnehmer, die nicht an der Fahrerbesprechung teilnehmen, können von der Veranstaltung ohne Nenngelderstattung ausgeschlossen werden.
Die zugewiesenen Startnummern am Spreewaldring sind vorne am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
Der Veranstalter ist berechtigt, auf der Veranstaltung hergestellte Bild- und Videoaufnahmen der Teilnehmer zu Werbezwecken zu verwenden.
 
Sonstiges
Anfallender Sondermüll ist nach Veranstaltungsende vom Teilnehmer mitzunehmen.
Sonstiger Müll ist an den Strecken/auf dem Gelände in gesonderte Behältnisse zu verbringen. Öl ist nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse (soweit vorhanden!) zu verbringen und es darf eine veranstaltungstypische Menge nicht überschreiten. Der Teilnehmer haftet für Kosten, die durch die Entsorgung des von ihm oder seinen Begleitpersonen verursachten Mülls entstehen.

Für den Umgang mit Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, Lagerung, Befüllung usw.) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt. Die Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges durch Einsatz in verschiedenen Gruppen ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet.
Bei Interesse von verkaufsbezogenen Maßnahmen, ist die Erlaubnis von dem Veranstalter und des Betreibers nötig. Diese ist mit den daran geknüpften Bedingungen rechtzeitig, spätestens aber 4 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter einzuholen. Eine schriftliche Beschreibung der Maßnahme ist beizufügen. Bei verkaufsbezogenen oder ähnlichen gewerblichen Maßnahmen eines Teilnehmers oder dessen Begleitpersonen, die ohne Zustimmung des Veranstalters erfolgen, kann der Veranstalter den Teilnehmer ohne Rückerstattung des Nenngeldes von der Veranstaltung ausschließen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich Kleinkinder und Hunde sowie andere Haustiere nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Jeder Teilnehmer wird hiermit vom Veranstalter angehalten, sich mit der jeweiligen Hausordnung der Strecke/des Geländes vertraut zu machen. (Soweit dieses durch Aushang vor Ort möglich ist.)

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