
Bei unseren Veranstaltungen ist die Teilnehmerhafpficht gemäß § 5d Pfichtversicherungsgesetz bereits eingeschlossen. Deine Teilnahme ist somit vollständig über unsere Veranstalterhafpficht-Versicherung abgesichert. Du musst keinen gesonderten Versicherungsschutz vereinbaren – wir haben das für dich erledigt.